Öffentliche Fördermittel: Durchblick im Beihilfedschungel
Die stetig wachsende Komplexität auf europäischer und nationaler Ebene macht die Inanspruchnahme von Beihilfen sowie die Wahrung der damit verbundenen rechtlichen Auflagen für Unternehmen jeder Couleur zunehmend schwergängig. Die Anforderung an privatwirtschaftliche Spieler, Kommunen sowie kommunale Unternehmen wachsen, während auch die Beihilfebandbreite weiter zunimmt – ein Gefüge, das sachkundige Beratung mittlerweile unabdingbar macht.
Öffentliche Zuwendungen unterliegen in unseren Breitengraden der Beihilfekontrolle. Die BGH-Rechtsprechung ist in diesem Kontext eindeutig und eingespielt: Verstößt ein beihilfebeziehendes Unternehmen gegen regulatorische Statuten, ist eine Rückzahlung der bezogenen Beihilfen nebst Zinsen nicht weit. Wohlgemerkt finden solche Verstöße nicht immer wissentlich statt: In manchen Fällen werden Vergabe- und Kontrollrichtlinien nicht gründlich genug gewürdigt oder gänzlich falsch ausgelegt, weil es an einer industriespezifischen Beratung und Überwachung mangelt.
Eine fundierte beihilferechtliche Auseinandersetzung hilft Ihnen solche teuren und womöglich reputationsschädigenden Stolpersteine von vornherein zu vermeiden. Die Experten von PJSC beschäftigen sich seit Jahren mit öffentlichen Fördermitteln auf nationaler und europäischer Ebene.
Unser Team berät Sie bei der Inanspruchnahme relevanter Beihilfeprogramme, gutachterlichen Stellungnahmen zu beihilferechtlichen Fragen und Sachverhalten sowie der kontinuierlichen Sicherstellung der Beihilfekonformität. Weiterhin stehen wir Ihnen bei der Würdigung steuer- und wettbewerbsrechtlicher Implikationen mit Rat und Tat zur Seite.