Marschrichtung für Turnarounds rechtlich konform und realistisch festlegen
Liquiditätsengpässe sind in der schnelllebigen Welt von heute auch bei gesund wirtschaftenden Unternehmen betriebswirtschaftliche Realität. Um einen solchen Engpass schnell und zielführend zu beseitigen, benötigen Ihre Hausbank, Investoren und/oder Gläubiger ein belastbares, überzeugendes Konzept.
In der Regel fordern insbesondere Kreditinstitute ein Sanierungskonzept, das den relevanten Anforderungen des BGH sowie dem so genannten IDW-Standard S6 vollumfänglich Rechnung trägt. Nur wer ein solches zeitig erstellen, überzeugend vortragen und schließlich auch in die Tat umsetzen kann, hat den Turnaround in Reichweite.
Solche Sanierungskonzepte und -gutachten müssen heute unterschiedlichste Facetten höchstrichterlicher Rechtsprechung beachten. Die vom „Fachausschuss Sanierung und Insolvenz“ (FAS) gestellten Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten sollen in erster Linie sicherstellen, dass der bezeichnete Turnaround eines Unternehmens wirtschaftlich machbar und rechtlich sicher stattfinden kann.
Der heute gültige Standard S6 hat mit seinen vergleichsweise schemenhaften Vorgängern aus den 1990er Jahren nicht mehr viel gemein – die Maßgaben an betroffene Unternehmen und ihre Berater sind im Zuge dessen spürbar komplexer geworden.
PJSC begleitet Sie mit langjährigem Knowhow aus industrieübergreifender Beratungspraxis bei der Erstellung eines Sanierungskonzepts nach dem IDW S6-Standard. Mit einem geschärften Blick für das Wesentliche helfen wir Ihnen bei einer schnellen Bestandsaufnahme, der Beachtung rechtlicher Vorgaben und schließlich auch bei der Umsetzung des Kurswechsels in ruhigeres Fahrwasser.